Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Engels, Stand 01.01.2024
Ziffer 1
Bestandteil der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht.
Die Ausbildung erfolgt aufgrund eines Ausbildungsvertrages. Dieser ist ein Jahr gültig. Die Preise sind 6 Monate gültig. Siehe Anhangklausel.
Die Teilnahme am Ausbildungssimulator ist verpflichtend, dadurch werden wichtige Automatismen im Vorfeld geübt und gefestigt.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt.
Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Wird diese nicht bestanden, verlängert sich die Ausbildung automatisch, bis zum erfolgreichen Bestehen der praktischen Prüfung.
- Wird das Ausbildungsverhältnis nach nicht bestandener praktischer Prüfung fortgesetzt, es wurde nicht schriftlich vom Kunden gekündigt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. Siehe Anhangklausel.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
Ziffer 2
Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen.
Ziffer 3
Grundbetrag und Leistungen
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule, die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Der Unterricht erfolgt in Präsensform oder per Onlinemeeting.
Laptop oder PC mit Webcam und Headset sowie Internetanbindung müssen bei Online-Unterricht vom Fahrschüler gestellt werden.
Die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist nicht zulässig.
Entgelt für Fahrstunden und Leistungen
Mit dem Entgelt für die Fahrstunden von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:
Die Kosten des Ausbildungsfahrzeuges, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichtes.
Absage der Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen, durch WhatsApp oder Anruf. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von einer Übungsstunde zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sein nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Samstag und Sonntag sind keine Werktage bzw. Geschäftszeiten.
Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen
Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt und der notwendigen verwaltenden Tätigkeiten, wie zum Beispiel Ausfertigung der notwendigen Formulare für die Prüforganisation, sowie Planung und Durchführung der Termine.
Behördliche Gebühren ( Führerscheinstelle ) und Prüfgebühren ( TüV ) sind in den aufgeführten Entgelten nicht enthalten. Sie sind sofort nach Zahlungsaufforderung zu entrichten. Für die Zahlungen vom TüV bitte das Startportal vom TüV benutzen oder bar vor Ort beim TüV Koblenz. Wird die Gebühr vom TüV, für eine schon beantragte praktische Prüfung, nicht 12 Werktage vorher bezahlt, wird sie KOSTENPFLICHTIG storniert. Eine kostenfreie Stornierung der Prüfung, ist nur 12 Werktage vorher möglich. Kann die Prüfung wegen Erkrankung nicht stattfinden, benötigen wir am selbigen Tag eine Krankmeldung, anderweitig kann die Prüfung nicht kostenfrei storniert werden,
Ziffer 4
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, werden der Grundbetrag und das Lehrmaterial bei Abschluss des Ausbildungsvertrages als Abschlag fällig. Ist der Abschlag ausgeglichen, wird ein neuer Abschlag fällig, in selber Höhe wie der Vorherige. Das Entgelt für die Fahrstunden vor Antritt derselben, in Form eines Abschlags, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung spätestens 7 Werktage vor der Prüfung fällig. Das Entgelt für B96 ist in voller Höhe zu entrichten, danach wird der Kurstermin geplant
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderung
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern, das gilt auch für die TüV Gebühren
Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung
Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.
Ziffer 5
Kündigung des Vertrages
Die Kündigung des Ausbildungsvertrages kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund erfolgen.
a) bei Kündigung durch den Fahrschüler werden die Vergünstigungen oder Gratisgaben voll berechnet. Ferner berechnen wir für die Bearbeitung 50 Euro, bei Kündigung durch den Fahrschüler. Die Kosten der LernApp werden nicht erstattet
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder grob gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt
d) wenn der erste Abschlag nicht bezahlt wurde
Textform der Kündigung
Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
Ziffer 6
Entgelte bei Vertragskündigung für Einzelunterricht Theorie
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung bzw. Anmeldung zur Prüfung beim TÜV.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a)1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt.
b)2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c)3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d)4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt aber vor deren Abschluss.
e)der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
Die Anmeldung zum vereinbarten Intensivkurs, nach der Vertragsunterzeichnung, ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der Grundbetrag und das Lehrmaterial NICHT rückerstattet.
Ziffer 7
Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich zu Hause oder bei Freistunden vormittags in der Schule. Wird auf Wusch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
Wartezeit bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3)
Ausfallentschädigung
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle eine Übungsstunde. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Ziffer 8
Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a)Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
b)Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
c)Wenn durch ungeeignete Kleidung (z.B. nicht vorhandene Motorradausstattung, falsches Schuhwerk bei Fahrstunden mit dem Auto, z.B. Absätze, offenes Schuhwerk ) oder durch nicht vorhandene Körperhygiene (im Auto sitzt man so dicht beisammen, dass starker Körpergeruch oder zu starkes Parfüm nicht zumutbar ist) keine Ausbildung möglich ist.
Ausfallentschädigung
Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls eine Übungsstunde zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Ziffer 9
Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des Anschauungsmaterials verpflichtet.
Mit den Einrichtungsgegenständen des Fahrschulraumes hat er pfleglich umzugehen.
Ziffer 10
Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung oder –Prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich an geeigneter Stelle anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten.
Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Ziffer 11
Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§29FahrlG).
Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO).
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung, Theorie und Praxis, bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum jeweiligen Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung verpflichtet.
Im Krankheitsfall ist die Krankmeldung unverzüglich dem jeweiligen Fahrlehrer oder dem Fahrschulbüro zu übermitteln.
Ziffer 12
Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
Ziffer 13
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Ziffer 14
Anpassungsklausel
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule Engels
(Stand 16.10.2024)
Wir garantieren euch 6 Monate Stabilität eurer Preise laut Ausbildungsvertrag. Sollte es in dieser Zeit zu Preiserhöhungen kommen, werden eure Preise angepasst. Darüber müssen wir euch schriftlich Informieren und einen neuen Vertrag abschließen. Kommt kein neuer Vertrag zustande, müssen wir euch nicht weiter ausbilden .
Der Grundbetrag gilt für ein Jahr. Nach einem Jahr wird ein erneuter Teilgrundbetrag von zur Zeit 190€ berechnet, sowie 105€ für die drive.buzz App Artemis, wenn der Vertrag nicht schriftlich vor Ablauf gekündigt wurde.
Wir nutzen in unserer Fahrschule zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung die drive.buzz App Artemis. Diese App kann aber mehr als „nur“ lernen. Sie stellt auch alle ausbildungsrelevanten Informationen zur Verfügung. Jeder Fahrschüler kann dort seine Rechnungen abrufen und sehen, wie viele Theoriestunden, oder Praxisstunden er schon hatte, bzw. wann die nächsten Fahrstunden sind. Die App wird von uns täglich aktualisiert. Der Fahrschüler verpflichtet sich, täglich die App einzusehen und selbstständig zu aktualisieren beim Öffnen, so wie die App es erfordert. Dadurch ist eine spätere Reklamation von Terminen hiermit ausgeschlossen.
Am Ende der Ausbildung wird eine Gesamtrechnung als Download / Email zur Verfügung gestellt.
Barzahlungen können wir nicht annehmen.
Alle Zahlungen werden in Abschlägen, siehe auch Ziffer 4, ausschließlich nur überwiesen.
Über aktuelle Neuigkeiten informieren wir auf unserer Homepage und/oder Instagram.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter!