Mobil ab 18 (B/BE/B96)

Fahrerlaubnisklasse B

Kein Vorbesitz, (Einschluß AM und L), ab 18 Jahre, bzw. BF 17

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
( Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt. )

Theoretische Ausbildung für die Klasse B.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

 Theoretischer Grundunterricht
12 Doppelstunden
Klassenspeziefisch
2 Doppelstunden
Gesamt
14 Doppelstunden

Theoretische Ausbildung für die Klasse B.
(Bei vorhandener Führerscheinklasse L, AM, A, A2 oder A1)

Theoretischer Grundunterricht
6 Doppelstunden
Klassenspeziefisch
2 Doppelstunden
Gesamt
8 Doppelstunden

Praktische Ausbildung für die Klasse B.

Überlandfahrten
5 Fahrstunden á 45 min
Autobahnfahrten
4 Fahrstunden á 45 min
Dunkelheitsfahrt
3 Fahrstunden á 45 min

 Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ( B96 )


Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg.

 

Fahrerlaubnisklasse BE

Vorbesitz Klasse B, (Einschluß keine), ab 18 Jahre, oder mit BF 17, Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg.

Praktische Ausbildung für die Klasse BE.
(Voraussetzung ist der Besitz der Führerscheinklasse B, BF 17)

Überlandfahrten
3 Fahrstunden à 45 min
Autobahnfahrten
1 Fahrstunde à 45 min
Dunkelheitsfahrt
1 Fahrstunde à 45 min

 

Fahrerlaubnisklasse A2

Kein Vorbesitz, (Einschluß A1 und AM), ab 18 Jahre, Mittelschwere Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Theoretische Ausbildung für die Klasse A2.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

Theoretischer Grundunterricht
12 Doppelstunden
Klassenspeziefisch
4 Doppelstunden
Gesamt
16 Doppelstunden

Theoretische Ausbildung für die Klasse A2.
(Bei vorhandener Führerscheinklasse B, AM oder L)

Theoretischer Grundunterricht
6 Doppelstunden
Klassenspeziefisch
4 Doppelstunden
Gesamt
10 Doppelstunden

Theoretische Ausbildung für die Klasse A2.
(Bei vorhandener Führerscheinklasse A1 keine theoretische Ausbildung)

Praktische Ausbildung für die Klasse A.
(ohne Vorbesitz)

Überlandfahrten
5 Fahrstunden à 45 min
Autobahnfahrten
4 Fahrstunde à 45 min
Dunkelheitsfahrt
3 Fahrstunde à 45 min

Praktische Ausbildung für die Klasse A.
(A1 auf A2)

Überlandfahrten
3 Fahrstunden à 45 min
Autobahnfahrten
2 Fahrstunde à 45 min
Dunkelheitsfahrt
1 Fahrstunde à 45 min