Fahrerlaubnisklasse AM
Kein Vorbesitz, (Einschluß keine), ab 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Theoretische Ausbildung für die Klasse AM.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
Theoretischer Grundunterricht 12 Doppelstunden |
Klassenspeziefisch 2 Doppelstunden |
Gesamt 14 Doppelstunden |
Praktische Ausbildung für die Klasse AM.
(Es werden keine Sonderfahrten verlangt.)
Überlandfahrten keine |
Autobahnfahrten keine |
Dunkelheitsfahrt keine |
Fahrerlaubnisklasse A1
Kein Vorbesitz, (Einschluß AM), ab 16 Jahre
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen. Keine Höchstgeschwindigkeit mehr.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW.
Theoretische Ausbildung für die Klasse A1.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
Theoretischer Grundunterricht 12 Doppelstunden |
Klassenspeziefisch 4 Doppelstunden |
Gesamt 16 Doppelstunden |
Theoretische Ausbildung für die Klasse A1.
(Bei vorhandener Führerscheinklasse L oder AM)
Theoretischer Grundunterricht 6 Doppelstunden |
Klassenspeziefisch 4 Doppelstunden |
Gesamt 10 Doppelstunden |
Praktische Ausbildung für die Klasse A1.
Überlandfahrten 5 Fahrstunden á 45 min |
Autobahnfahrten 4 Fahrstunden á 45 min |
Dunkelheitsfahrt 3 Fahrstunden á 45 min |