Mobil ab 16 (AM/A1)

Fahrerlaubnisklasse AM

Kein Vorbesitz, (Einschluß keine), ab 16 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

Theoretische Ausbildung für die Klasse AM.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

Theoretischer Grundunterricht
12 Doppelstunden
Klassenspeziefisch
2 Doppelstunden
Gesamt
14 Doppelstunden

Praktische Ausbildung für die Klasse AM.
(Es werden keine Sonderfahrten verlangt.)

Überlandfahrten
keine
Autobahnfahrten
keine
Dunkelheitsfahrt
keine

 

Fahrerlaubnisklasse A1

Kein Vorbesitz, (Einschluß AM), ab 16 Jahre

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen. Keine Höchstgeschwindigkeit mehr.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW.

Theoretische Ausbildung für die Klasse A1.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

Theoretischer Grundunterricht
12 Doppelstunden
Klassenspeziefisch
4 Doppelstunden
Gesamt
16 Doppelstunden

Theoretische Ausbildung für die Klasse A1.
(Bei vorhandener Führerscheinklasse L oder AM)

Theoretischer Grundunterricht
6 Doppelstunden
Klassenspeziefisch
4 Doppelstunden
Gesamt
10 Doppelstunden

Praktische Ausbildung für die Klasse A1.

Überlandfahrten
5 Fahrstunden á 45 min
Autobahnfahrten
4 Fahrstunden á 45 min
Dunkelheitsfahrt
3 Fahrstunden á 45 min